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Mittwoch, 30. Juli 2025

Um Verleumdung von Unternehmen im Internet zu entfernen oder zu löschen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls eine Strafanzeige oder eine Unterlassungsklage erwägen.

1. Überprüfung der Rechtslage: Stellen Sie sicher, dass die Aussagen tatsächlich verleumderisch sind und die Kriterien der Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllen.  

2. Dokumentation: Sichern Sie Beweise, wie Screenshots oder Links, der rufschädigenden Inhalte. 

3. Kontakt mit der Plattform: Melden Sie die Inhalte direkt bei der jeweiligen Plattform (z.B. Google, Facebook, etc.) mit einer klaren Begründung, warum diese gegen die Richtlinien verstoßen. 

4. Kontakt mit dem Verfasser: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Verfasser der Inhalte zu kontaktieren und ihn zur Löschung aufzufordern.

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. 


Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen. 

Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen. 

Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden. Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement.