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Mittwoch, 29. Juli 2026

Rufmord im Internet bedroht Unternehmen existenziell. Verleumdung von Unternehmen im Internet: Rufmord erfolgreich löschen.

Eine gefälschte Google-Rezension oder ein geschäftsschädigender Post zerstören das Kundenvertrauen, führen zu Umsatzeinbrüchen und verhindern die Gewinnung neuer Bewerber. 

Da die Anonymität im Netz die Hemmschwelle senkt, greifen Konkurrenten oder unzufriedene Personen immer häufiger zu illegalen Mitteln. Betroffene Firmen müssen falsche Tatsachenbehauptungen jedoch nicht tatenlos hinnehmen: 

Gesetzgeber und Plattformbetreiber bieten rechtliche sowie technische Werkzeuge, um geschäftsschädigende Verleumdungen dauerhaft zu entfernen.


Wann liegt eine Verleumdung vor?

Rechtlich muss klar zwischen strafbarer Verleumdung und freier Meinungsäußerung unterschieden werden. Die freie Meinung ist durch das Grundgesetz geschützt. Sie umfasst subjektive Bewertungen wie „Der Service war unfreundlich“. 

Eine Verleumdung (§ 187 StGB) liegt dagegen vor, wenn jemand wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über ein Unternehmen behauptet, um dessen Ruf zu schädigen (z. B. „Hier werden abgelaufene Lebensmittel serviert“, obwohl dies nachweislich nicht stimmt). 

Solche Falschbehauptungen sind niemals von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie sind rechtswidrig und begründen einen sofortigen Löschungsanspruch.Strategien zur Entfernung von VerleumdungenWer rufschädigende Inhalte löschen lassen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Übereilte Reaktionen können die Situation durch den „Streisand-Effekt“ verschlimmern.

Beweise sichern: 

Dokumentieren Sie den Inhalt sofort. Erstellen Sie vollständige Screenshots mit Datum, Uhrzeit, URL und dem Namen des Verfassers.Plattformen kontaktieren: Nutzen Sie die offiziellen Meldeformulare der Portale (Google, Kununu, Yelp). Verweisen Sie konkret auf den Verstoß gegen die Richtlinien und geltendes Recht.

Notice-and-Take-Down: 

Reagiert der Betreiber nicht, hilft ein juristisches Schreiben. Sobald ein Hoster Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, muss er den Inhalt prüfen und sperren, da er sonst unter Umständen selbst haftet.

Anwalt einschalten: 

Ein IT-Rechtler oder Medienanwalt kann Abmahnungen versenden. Bei anonymen Tätern lassen sich Identitäten über zivilrechtliche Auskunftsansprüche oder Ermittlungsbehörden feststellen.Einstweilige Verfügung: Bei hoher Dringlichkeit kann ein Gericht den Täter oder die Plattform per einstweiliger Verfügung zur sofortigen Löschung verpflichten.

Strafrecht und Schadensersatz

Neben der Löschung sollten Unternehmen prüfen, ob sie Strafanzeige erstatten. Verleumdung und Kreditgefährdung sind Straftaten. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen einleiten, um Hintermänner von Fake-Profilen aufzudecken. 

Zudem haben Firmen Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch den Rufmord nachweisbar finanzielle Schäden oder Auftragsverluste entstanden sind.FazitRufmord im Internet lässt sich erfolgreich bekämpfen. 

Durch die Kombination aus Plattform-Meldungen, anwaltlichem Druck und gerichtlichen Schritten lässt sich der gute Ruf des Betriebs schnell wiederherstellen.

Mittwoch, 30. Juli 2025

Um Verleumdung von Unternehmen im Internet zu entfernen oder zu löschen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls eine Strafanzeige oder eine Unterlassungsklage erwägen.

1. Überprüfung der Rechtslage: Stellen Sie sicher, dass die Aussagen tatsächlich verleumderisch sind und die Kriterien der Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllen.  

2. Dokumentation: Sichern Sie Beweise, wie Screenshots oder Links, der rufschädigenden Inhalte. 

3. Kontakt mit der Plattform: Melden Sie die Inhalte direkt bei der jeweiligen Plattform (z.B. Google, Facebook, etc.) mit einer klaren Begründung, warum diese gegen die Richtlinien verstoßen. 

4. Kontakt mit dem Verfasser: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Verfasser der Inhalte zu kontaktieren und ihn zur Löschung aufzufordern.

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. 


Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen. 

Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen. 

Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden. Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement.

Samstag, 27. Juli 2024

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können.

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. 

Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen.

Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. 

Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden. Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement.

Unwahrheiten und Schmähungen werden unter anderem durch negative Bewertungen auf Bewertungsportalen oder in Foren verbreitet, können aber durchaus auch in anderen Medien, wie z.B. Zeitungen erscheinen. 

Auch vor Verleumdungen auf Facebook oder Twitter wird nicht Halt gemacht, insbesondere, weil die Möglichkeit besteht, dass der rechtsverletzende Beitrag von vielen Personen innerhalb kürzester Zeit gesehen und geteilt wird. Verleumdungen und Rufschädigung im Internet können dabei stärker in die Rechte des Betroffenen eingreifen als Berichte in Zeitungen. 

Die Möglichkeit auf Beiträge im Internet weltweit und zu jeder Tageszeit zugreifen zu können, erhöht den Verbreitungsgrad der rechtsverletzenden Äußerung viel mehr, als beispielsweise ein rufschädigender Bericht in einer Lokalzeitung. Auch auf Blogs kann es hin und wieder zu rufschädigenden Aussagen kommen. 

Vor allem, weil dort häufig über verschiedenste Produkte Erfahrungsberichte zur Verfügung gestellt werden und sich der Einzelne von den Aussagen des Blogs positiv, aber auch negativ beeinflussen lässt. Handelt es sich dabei allerdings um reine Meinungsäußerungen oder wahre Tatsachenbehauptungen, müssen diese hingenommen werden, auch wenn sie sich negativ auf ein Unternehmen auswirken. 

Es besteht das Recht eines jeden, sich über die Erfahrungen, die er mit einem Produkt gemacht hat, mit anderen auszutauschen. Anders liegt der Fall, wenn es sich um unrichtige Tatsachenbehauptungen handelt, die mit dem Hintergedanken der Schädigung des guten Rufs eines Unternehmens getätigt wurden.


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Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

Samstag, 20. Mai 2023

Verleumdung von Unternehmen. Rufschädigung durch Medienberichte: Was tun bei Verleumdung?

Rufschädigung durch Medienrechtberichte, insbesondere durch Boulevardmedien wie die BILD-Zeitung es ist, kann Existenzen zerstören. Wir helfen seit Jahren Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen, Verbände und Vereine, aber auch Privatpersonen bei Rufschädigung und Verleumdung durch Medienberichterstattung.

Wo Persönlichkeitsrechte durch tendenziöse und rechtswidrige Berichterstattung schwerwiegend verletzt werden, ist schnelles Handeln geboten. Bei umfangreichen bundesweiten Hetzkampagnen und Rufschädigungen müssen in kürzester Zeit zahlreiche Abmahnungen versendet und einstweiligeVerfügungen beantragt werden, um den durch die rufschädigende Medienberichterstattung entstandenen Schaden einzudämmen und weitere Rufschäden zu vermeiden. 


Rufschädigung durch Medienberichte, Verleumdungen und üble Nachrede erfolgen auf unterschiedliche Art und Weise. Immer wieder müssen wir für unsere Mandanten z.B. gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung vorgehen und Unterlassungsansprüche wegen einer 
Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen. 

In sehr vielen Fällen berichtet z.B. die BILD ohne das Vorliegen hinreichender Beweistatsachen und vorverurteilend über unsere Mandanten, gegen die zunächst nur aufgrund eines geringen Anfangsverdachts einer Straftat ermittelt wird. Stellungnahmen werden hierbei teilweise nur unzureichend eingeholt und die Medien berichten dann regelmäßig kampagnenartig und hartnäckig über den Stand der Ermittlungen.


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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Montag, 8. November 2021

Rufschädigung von Unternehmen

Im Wettbewerbsrecht kann eine Rufschädigung schon vorliegen, wenn gewisse Qualitätsvorstellungen, die man mit einem Unternehmen verbindet, durch den Vertrieb von nachgeahmten, minderwertigen Produkten negativ beeinflusst werden. Im Strafgesetzbuch ist die Rufschädigung dagegen nicht normiert. Mal ehrlich: Sie stecken mit Ihrem Unternehmen in einer handfesten Krise und haben eigentlich ausreichend To dos auf Ihrer Krisenliste. 

Verantwortung zu übernehmen in Zeiten der Krise ist wichtig – und verdammt schwer zugleich. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, jeden Angriff der Konkurrenz oder unangenehmer Gegner hinnehmen zu müssen. Im Gegenteil: Gerade bei Rufschädigung oder Verleumdungen ist es an der Zeit, dagegen vorzugehen.

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Bewertungen, die gegen Google-Richtlinien / Verhaltenskodex verstoßen...

Montag, 16. November 2020

Dirk Massat - Verleumdung: Rufschädigende Einträge entfernen mit Negative SEO

Üble Nachrede, falsche Behauptungen und Verleumdungen sind die dunklen Seiten des Internets. Wenn die verflossene Ex-Freundin gnadenlos online über einen herzieht, der einst so nette Arbeitskollege auf seiner Homepage plötzlich kein gutes Haar mehr an einem lässt, der Chef einen bei Facebook als Volltrottel bezeichnet, Kunden die Produkte einer Firma in Verbraucher- Communitys als unbrauchbar bewerten, das Essen des eigenen Restaurants in Bewertungsportalen mies gemacht wird oder Mandaten die Services einer Kanzlei in den Dreck ziehen – dann ist guter Rat oft teuer. 

Manche Verunglimpfungen sind beleidigend, manche wirken sich geschäftsschädigend aus, andere zielen direkt unter die Gürtellinie. So groß das Spektrum der Online-Beleidigungen auch ist, eins ist immer klar: Es geht um Ihre Reputation: Beleidigungen sollten Sie sich nicht einfach gefallen lassen!

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Wie gehe ich gegen Verleumdung vor?