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Samstag, 20. Mai 2023

Verleumdung von Unternehmen. Rufschädigung durch Medienberichte: Was tun bei Verleumdung?

Rufschädigung durch Medienrechtberichte, insbesondere durch Boulevardmedien wie die BILD-Zeitung es ist, kann Existenzen zerstören. Wir helfen seit Jahren Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen, Verbände und Vereine, aber auch Privatpersonen bei Rufschädigung und Verleumdung durch Medienberichterstattung.

Wo Persönlichkeitsrechte durch tendenziöse und rechtswidrige Berichterstattung schwerwiegend verletzt werden, ist schnelles Handeln geboten. Bei umfangreichen bundesweiten Hetzkampagnen und Rufschädigungen müssen in kürzester Zeit zahlreiche Abmahnungen versendet und einstweiligeVerfügungen beantragt werden, um den durch die rufschädigende Medienberichterstattung entstandenen Schaden einzudämmen und weitere Rufschäden zu vermeiden. 


Rufschädigung durch Medienberichte, Verleumdungen und üble Nachrede erfolgen auf unterschiedliche Art und Weise. Immer wieder müssen wir für unsere Mandanten z.B. gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung vorgehen und Unterlassungsansprüche wegen einer 
Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen. 

In sehr vielen Fällen berichtet z.B. die BILD ohne das Vorliegen hinreichender Beweistatsachen und vorverurteilend über unsere Mandanten, gegen die zunächst nur aufgrund eines geringen Anfangsverdachts einer Straftat ermittelt wird. Stellungnahmen werden hierbei teilweise nur unzureichend eingeholt und die Medien berichten dann regelmäßig kampagnenartig und hartnäckig über den Stand der Ermittlungen.


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