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Samstag, 20. Mai 2023

Verleumdung von Unternehmen. Rufschädigung durch Medienberichte: Was tun bei Verleumdung?

Rufschädigung durch Medienrechtberichte, insbesondere durch Boulevardmedien wie die BILD-Zeitung es ist, kann Existenzen zerstören. Wir helfen seit Jahren Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen, Verbände und Vereine, aber auch Privatpersonen bei Rufschädigung und Verleumdung durch Medienberichterstattung.

Wo Persönlichkeitsrechte durch tendenziöse und rechtswidrige Berichterstattung schwerwiegend verletzt werden, ist schnelles Handeln geboten. Bei umfangreichen bundesweiten Hetzkampagnen und Rufschädigungen müssen in kürzester Zeit zahlreiche Abmahnungen versendet und einstweiligeVerfügungen beantragt werden, um den durch die rufschädigende Medienberichterstattung entstandenen Schaden einzudämmen und weitere Rufschäden zu vermeiden. 


Rufschädigung durch Medienberichte, Verleumdungen und üble Nachrede erfolgen auf unterschiedliche Art und Weise. Immer wieder müssen wir für unsere Mandanten z.B. gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung vorgehen und Unterlassungsansprüche wegen einer 
Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen. 

In sehr vielen Fällen berichtet z.B. die BILD ohne das Vorliegen hinreichender Beweistatsachen und vorverurteilend über unsere Mandanten, gegen die zunächst nur aufgrund eines geringen Anfangsverdachts einer Straftat ermittelt wird. Stellungnahmen werden hierbei teilweise nur unzureichend eingeholt und die Medien berichten dann regelmäßig kampagnenartig und hartnäckig über den Stand der Ermittlungen.


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1 Kommentar:

  1. Medienopfer werden durch derartige Medienberichte massiv an den Medienpranger gestellt und nachhaltig in ihrem Ruf beschädigt. Dass der Verdacht sich später nicht erhärtet, hilft dem Betroffenen im Nachhinein nur wenig. Es bleibt immer etwas infolge der rufschädigenden Medienberichte hängen.

    Rufschädigungen können Berichte der Presse oder des Fernsehens aber auch dann hervorrufen, wenn unwahreTatsachenbehauptungen über eine Person oder ein Unternehmen verbreitet werden. Zwar ist es auch hier möglich, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Man hat zudem auch die Möglichkeit, Widerrufsansprüche oder Richtigstellungsansprüche geltend zu machen.

    Dies wird jedoch ebenso nichts daran ändern, dass das Medienopfer durch die unzulässige Berichterstattung an die Öffentlichkeit gezerrt und in ein schlechtes Licht gerückt wurde. Der Aufwand, den z.B. ein betroffenes Unternehmen in Form eines Reputationsmanagements betreiben muss, ist immens.

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