Da die Anonymität im Netz die Hemmschwelle senkt, greifen Konkurrenten oder unzufriedene Personen immer häufiger zu illegalen Mitteln. Betroffene Firmen müssen falsche Tatsachenbehauptungen jedoch nicht tatenlos hinnehmen:
Gesetzgeber und Plattformbetreiber bieten rechtliche sowie technische Werkzeuge, um geschäftsschädigende Verleumdungen dauerhaft zu entfernen.
Wann liegt eine Verleumdung vor?
Rechtlich muss klar zwischen strafbarer Verleumdung und freier Meinungsäußerung unterschieden werden. Die freie Meinung ist durch das Grundgesetz geschützt. Sie umfasst subjektive Bewertungen wie „Der Service war unfreundlich“.
Eine Verleumdung (§ 187 StGB) liegt dagegen vor, wenn jemand wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über ein Unternehmen behauptet, um dessen Ruf zu schädigen (z. B. „Hier werden abgelaufene Lebensmittel serviert“, obwohl dies nachweislich nicht stimmt).
Solche Falschbehauptungen sind niemals von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie sind rechtswidrig und begründen einen sofortigen Löschungsanspruch.Strategien zur Entfernung von VerleumdungenWer rufschädigende Inhalte löschen lassen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Übereilte Reaktionen können die Situation durch den „Streisand-Effekt“ verschlimmern.
Beweise sichern:
Dokumentieren Sie den Inhalt sofort. Erstellen Sie vollständige Screenshots mit Datum, Uhrzeit, URL und dem Namen des Verfassers.Plattformen kontaktieren: Nutzen Sie die offiziellen Meldeformulare der Portale (Google, Kununu, Yelp). Verweisen Sie konkret auf den Verstoß gegen die Richtlinien und geltendes Recht.
Notice-and-Take-Down:
Reagiert der Betreiber nicht, hilft ein juristisches Schreiben. Sobald ein Hoster Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, muss er den Inhalt prüfen und sperren, da er sonst unter Umständen selbst haftet.
Anwalt einschalten:
Ein IT-Rechtler oder Medienanwalt kann Abmahnungen versenden. Bei anonymen Tätern lassen sich Identitäten über zivilrechtliche Auskunftsansprüche oder Ermittlungsbehörden feststellen.Einstweilige Verfügung: Bei hoher Dringlichkeit kann ein Gericht den Täter oder die Plattform per einstweiliger Verfügung zur sofortigen Löschung verpflichten.
Strafrecht und Schadensersatz
Neben der Löschung sollten Unternehmen prüfen, ob sie Strafanzeige erstatten. Verleumdung und Kreditgefährdung sind Straftaten. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen einleiten, um Hintermänner von Fake-Profilen aufzudecken.
Zudem haben Firmen Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch den Rufmord nachweisbar finanzielle Schäden oder Auftragsverluste entstanden sind.FazitRufmord im Internet lässt sich erfolgreich bekämpfen.
Durch die Kombination aus Plattform-Meldungen, anwaltlichem Druck und gerichtlichen Schritten lässt sich der gute Ruf des Betriebs schnell wiederherstellen.
