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Samstag, 27. Juli 2024

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können.

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. 

Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen.

Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. 

Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden. Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement.

Unwahrheiten und Schmähungen werden unter anderem durch negative Bewertungen auf Bewertungsportalen oder in Foren verbreitet, können aber durchaus auch in anderen Medien, wie z.B. Zeitungen erscheinen. 

Auch vor Verleumdungen auf Facebook oder Twitter wird nicht Halt gemacht, insbesondere, weil die Möglichkeit besteht, dass der rechtsverletzende Beitrag von vielen Personen innerhalb kürzester Zeit gesehen und geteilt wird. Verleumdungen und Rufschädigung im Internet können dabei stärker in die Rechte des Betroffenen eingreifen als Berichte in Zeitungen. 

Die Möglichkeit auf Beiträge im Internet weltweit und zu jeder Tageszeit zugreifen zu können, erhöht den Verbreitungsgrad der rechtsverletzenden Äußerung viel mehr, als beispielsweise ein rufschädigender Bericht in einer Lokalzeitung. Auch auf Blogs kann es hin und wieder zu rufschädigenden Aussagen kommen. 

Vor allem, weil dort häufig über verschiedenste Produkte Erfahrungsberichte zur Verfügung gestellt werden und sich der Einzelne von den Aussagen des Blogs positiv, aber auch negativ beeinflussen lässt. Handelt es sich dabei allerdings um reine Meinungsäußerungen oder wahre Tatsachenbehauptungen, müssen diese hingenommen werden, auch wenn sie sich negativ auf ein Unternehmen auswirken. 

Es besteht das Recht eines jeden, sich über die Erfahrungen, die er mit einem Produkt gemacht hat, mit anderen auszutauschen. Anders liegt der Fall, wenn es sich um unrichtige Tatsachenbehauptungen handelt, die mit dem Hintergedanken der Schädigung des guten Rufs eines Unternehmens getätigt wurden.


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