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Samstag, 27. Juli 2024

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können.

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. 

Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen.

Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. 

Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden. Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement.

Unwahrheiten und Schmähungen werden unter anderem durch negative Bewertungen auf Bewertungsportalen oder in Foren verbreitet, können aber durchaus auch in anderen Medien, wie z.B. Zeitungen erscheinen. 

Auch vor Verleumdungen auf Facebook oder Twitter wird nicht Halt gemacht, insbesondere, weil die Möglichkeit besteht, dass der rechtsverletzende Beitrag von vielen Personen innerhalb kürzester Zeit gesehen und geteilt wird. Verleumdungen und Rufschädigung im Internet können dabei stärker in die Rechte des Betroffenen eingreifen als Berichte in Zeitungen. 

Die Möglichkeit auf Beiträge im Internet weltweit und zu jeder Tageszeit zugreifen zu können, erhöht den Verbreitungsgrad der rechtsverletzenden Äußerung viel mehr, als beispielsweise ein rufschädigender Bericht in einer Lokalzeitung. Auch auf Blogs kann es hin und wieder zu rufschädigenden Aussagen kommen. 

Vor allem, weil dort häufig über verschiedenste Produkte Erfahrungsberichte zur Verfügung gestellt werden und sich der Einzelne von den Aussagen des Blogs positiv, aber auch negativ beeinflussen lässt. Handelt es sich dabei allerdings um reine Meinungsäußerungen oder wahre Tatsachenbehauptungen, müssen diese hingenommen werden, auch wenn sie sich negativ auf ein Unternehmen auswirken. 

Es besteht das Recht eines jeden, sich über die Erfahrungen, die er mit einem Produkt gemacht hat, mit anderen auszutauschen. Anders liegt der Fall, wenn es sich um unrichtige Tatsachenbehauptungen handelt, die mit dem Hintergedanken der Schädigung des guten Rufs eines Unternehmens getätigt wurden.


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Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

Samstag, 20. Mai 2023

Verleumdung von Unternehmen. Rufschädigung durch Medienberichte: Was tun bei Verleumdung?

Rufschädigung durch Medienrechtberichte, insbesondere durch Boulevardmedien wie die BILD-Zeitung es ist, kann Existenzen zerstören. Wir helfen seit Jahren Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen, Verbände und Vereine, aber auch Privatpersonen bei Rufschädigung und Verleumdung durch Medienberichterstattung.

Wo Persönlichkeitsrechte durch tendenziöse und rechtswidrige Berichterstattung schwerwiegend verletzt werden, ist schnelles Handeln geboten. Bei umfangreichen bundesweiten Hetzkampagnen und Rufschädigungen müssen in kürzester Zeit zahlreiche Abmahnungen versendet und einstweiligeVerfügungen beantragt werden, um den durch die rufschädigende Medienberichterstattung entstandenen Schaden einzudämmen und weitere Rufschäden zu vermeiden. 


Rufschädigung durch Medienberichte, Verleumdungen und üble Nachrede erfolgen auf unterschiedliche Art und Weise. Immer wieder müssen wir für unsere Mandanten z.B. gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung vorgehen und Unterlassungsansprüche wegen einer 
Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen. 

In sehr vielen Fällen berichtet z.B. die BILD ohne das Vorliegen hinreichender Beweistatsachen und vorverurteilend über unsere Mandanten, gegen die zunächst nur aufgrund eines geringen Anfangsverdachts einer Straftat ermittelt wird. Stellungnahmen werden hierbei teilweise nur unzureichend eingeholt und die Medien berichten dann regelmäßig kampagnenartig und hartnäckig über den Stand der Ermittlungen.


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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Montag, 8. November 2021

Rufschädigung von Unternehmen

Im Wettbewerbsrecht kann eine Rufschädigung schon vorliegen, wenn gewisse Qualitätsvorstellungen, die man mit einem Unternehmen verbindet, durch den Vertrieb von nachgeahmten, minderwertigen Produkten negativ beeinflusst werden. Im Strafgesetzbuch ist die Rufschädigung dagegen nicht normiert. Mal ehrlich: Sie stecken mit Ihrem Unternehmen in einer handfesten Krise und haben eigentlich ausreichend To dos auf Ihrer Krisenliste. 

Verantwortung zu übernehmen in Zeiten der Krise ist wichtig – und verdammt schwer zugleich. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, jeden Angriff der Konkurrenz oder unangenehmer Gegner hinnehmen zu müssen. Im Gegenteil: Gerade bei Rufschädigung oder Verleumdungen ist es an der Zeit, dagegen vorzugehen.

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Bewertungen, die gegen Google-Richtlinien / Verhaltenskodex verstoßen...

Montag, 16. November 2020

Dirk Massat - Verleumdung: Rufschädigende Einträge entfernen mit Negative SEO

Üble Nachrede, falsche Behauptungen und Verleumdungen sind die dunklen Seiten des Internets. Wenn die verflossene Ex-Freundin gnadenlos online über einen herzieht, der einst so nette Arbeitskollege auf seiner Homepage plötzlich kein gutes Haar mehr an einem lässt, der Chef einen bei Facebook als Volltrottel bezeichnet, Kunden die Produkte einer Firma in Verbraucher- Communitys als unbrauchbar bewerten, das Essen des eigenen Restaurants in Bewertungsportalen mies gemacht wird oder Mandaten die Services einer Kanzlei in den Dreck ziehen – dann ist guter Rat oft teuer. 

Manche Verunglimpfungen sind beleidigend, manche wirken sich geschäftsschädigend aus, andere zielen direkt unter die Gürtellinie. So groß das Spektrum der Online-Beleidigungen auch ist, eins ist immer klar: Es geht um Ihre Reputation: Beleidigungen sollten Sie sich nicht einfach gefallen lassen!

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Wie gehe ich gegen Verleumdung vor?