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Montag, 8. November 2021

Rufschädigung von Unternehmen

Im Wettbewerbsrecht kann eine Rufschädigung schon vorliegen, wenn gewisse Qualitätsvorstellungen, die man mit einem Unternehmen verbindet, durch den Vertrieb von nachgeahmten, minderwertigen Produkten negativ beeinflusst werden. Im Strafgesetzbuch ist die Rufschädigung dagegen nicht normiert. Mal ehrlich: Sie stecken mit Ihrem Unternehmen in einer handfesten Krise und haben eigentlich ausreichend To dos auf Ihrer Krisenliste. 

Verantwortung zu übernehmen in Zeiten der Krise ist wichtig – und verdammt schwer zugleich. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, jeden Angriff der Konkurrenz oder unangenehmer Gegner hinnehmen zu müssen. Im Gegenteil: Gerade bei Rufschädigung oder Verleumdungen ist es an der Zeit, dagegen vorzugehen.

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